OneManBand Stuttgart

 

Die Darbietung einer OneManBand ist mittlerweile eine seltene Art der Unterhaltung. Sie bietet außer dem musikalischen Aspekt natürlich noch ein optisches Erlebnis, denn einen Musiker der mehrere Instrumente gleichzeitig spielt und dabei noch ein mobiles Rückenorchester trägt sieht man nicht alle Tage. Die außergewöhliche körperliche Leistung sowie die dafür erforderliche Koordination sind seltene Gaben und daher ist diese Art des musizierens auf ein paar wenige Künstler in Deutschland begrenzt.

Eine OneManBand ist höchst individuell auf den Künstler angepaßt und jeder hat seinen ureigenen Stil auf diese Art und Weise zu musizieren. Früher waren noch mehrere OneManBands als Strassenmusiker in den Städten unterwegs, doch mittlerweile ist dies ein seltener Anblick.

 

Eine Stadt wie Stuttgart zum Beispiel hat im Einzugsgebiet von 150 Kilometern gleich fünf OneManBands zu bieten, das ist die Hälfte aller in ganz Deutschland. Dennoch kann man auch in Stuttgart kaum noch einen dieser Künstler auf der Straße sehen, denn das Einkommen das hier zu erzielen ist steht in keinem Verhältnis zu dem damit verbundenen körperlichen Aufwand. Immerhin wiegt so ein OneManBand – Instrument zwischen fünfzehn und dreißig Kilo, was die Dauer der Darbietung gegenüber eines “normalen“ Musikers stark einschränkt.

Auch die Vorschiften für Strassenmusiker sind in einer Stadt wie Stuttgart sehr einschränkend und es gelten laut Stadt Stuttgart folgende regeln::

 

In der Fußgängerzone der Innenstadt darf an folgenden Stellen musiziert werden:

Fußgängerzone untere Königstraße, Höhe Gebäude 3

Fußgängerzone untere Königstraße, zwischen Marquardt-Bau

(Gebäude 22) und Commerzbank (Gebäude 9)

Schloßplatz, neben der Freitreppe

Schloßplatz beim Fahnenrondell

Fußgängerzone obere Königstraße bei den Glasdächern (zwischen

Gebäude 27 und 46)

Fußgängerzone obere Königstraße beim Abgang zur Stadtbahn-

haltestelle Stadtmitte (Gebäude 45)

Marienstraße Höhe Kleine Königstraße

Kronprinzstraße Ecke Büchsenstraße neben dem Brunnen

 

Wenn die oben genannten Örtlichkeiten durch Sonderveranstaltungen belegt sind, darf hier nicht musiziert werden.

 

Es darf immer nur zur vollen Stunde, jeweils eine halbe Stunde lang musiziert werden (also z. B. von 11 bis 11.30 Uhr, von 12 bis 12.30 Uhr usw.). Zwischen 14.30 und 16 Uhr darf nicht musiziert werden.

 

Nach jeder Pause ist der Standplatz zu wechseln.

 

Gruppen von mehr als drei Personen dürfen nicht musizieren.

 

Die Benutzung besonders lauter oder störender Musikinstrumente ist nicht erlaubt; dies gilt vor allem für

Blechblasinstrumente (Trompete, Posaune)

Schlagzeuge und ähnliche Rhythmusinstrumente

Dudelsackpfeifen

 

Lautverstärker sowie Tonübertragungsgeräte aller Art dürfen nicht benutzt werden. Bei Nichtbeachtung wird die Polizei einschreiten. Sie kann musikalische Darbietungen auch dann unterbinden, wenn dies im Einzelfall aus verkehrssicherheitlichen Gründen oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich ist.

 

Insbesondere die Einschränkung für alle Rythmusinstrumente schliesst eine OneManBand bereits völlig aus ganz abgesehen davon, dass für den Gesang etwas Verstärkung nötig ist.

Daher arbeite ich auch ausschließlich aufgrund von Buchungen. Straßenmusik in Stuttgart habe ich auch erst gar nicht ausprobiert, da auch hier, wie in fast allen anderen Städten das Gefühl, bereits schon durch meine Anwesenheit gegen die Vorschriften zu verstoßen, einen fahlen Nachgeschmack hinterlässt.

 

Wer also eine OneManBand erleben will sollte diese buchen……..

 

Euer PitPete

Leave a Comment

Connect with Facebook

Kontakt

Kontakt zu PitPete. Hier kannst du mir schreiben, ich freue mich auf deine Nachricht.

Not readable? Change text. captcha txt